Die Schweizer natürlich. Das „Killerspieleverbot“, meine ich.
So, die Schweiz macht also Nägel mit Köpfen, was beinahe ironisch erscheint, gelten die Schweizer doch dem Klischee nach als langsam. Doch in punkto „Killerspielverbot“ sind unsere südlichen Nachbarn schneller als die Deutschen. Hintergünde dazu gibt´s hier.
Bei gulli.com (oberer Link) findet sich eine Aussage von Evi Allemann (die übrigens wohl so heisst und nicht wie auf gulli.com geschrieben „Allemann Evi“):
„Solche Spiele machen zwar nicht aus jedem einen Killer, aber sie verstärken die Bereitschaft bei jenen, die ohnehin anfällig sind. Ein generelles Verbot solcher Spiele erscheint deshalb angemessen und verhältnismäßig, insbesondere da sie über keinen irgendwie schützenswerten kulturell-gesellschaftlichen Gehalt verfügen und es Tausende andere spannende Computerspiele gibt, die ohne solche Gewaltexzesse auskommen.“
Gut, der Besitz eines Messers macht nicht aus jedem einen Killer, aber verstärkt die Bereitschaft bei jenen, die ohnehin anfällig sind. Ein generelles Verbot von Messern erscheint deshalb angemessen und verhältnismäßig…oder was? Was ist denn das für eine Argumentation? Naja, es ist eigentlich keine Argumentation, denn die Tatsachen Mutmaßungen, die Frau Allemann hier präsentiert, sind unsinnig und wissenschaftlich nicht belegt.
Laut Gamestar erhofft sich Frau Allemann
„von dem Gesetz, dass nur einzelne besonders gewaltverherrlichende Spiele verboten werden. Namentlich nennt Allemann Titel wie Manhunt und Mortal Kombat. Counter-Strike, so Allemann im Interview mit 20min.ch, gehöre aber nicht dazu.“
Aha, die Schweiz hat also zwar ein „Killerspielverbot“ beschlossen, dieses scheint aber in der Tat etwas anders gelagert zu sein, als in der deutschen Debatte zum selben Thema. Während in Deutschland „Manhunt“ ohnehin beschlagnahmt ist und nicht legal gekauft werden kann, also auch nicht unter dem Ladentisch, scheint das in der Schweiz derzeit anders zu sein. Die Schweizer verstehen also nicht Counter-Strike, sondern erst das nächst höhere Gewaltlevel als „Killerspiel“. Interessant, denn offenbar scheint es in der Schweiz keine rechtliche Entsprechung des §131 StGB zu geben scheint, der sowieso auf gesetzlicher Ebene die Darstellung besonders grausamer Gewalt verbietet. Wobei ich finde, dass Mortal Kombat durch die sehr starke Überzeichnung der Gewalt eher lustig als brutal erscheint. Aber gut, ein Zehnjähriger muss das nicht unbedingt spielen.